Krebsvorsorge
Früherkennung von Krebserkrankungen und anderen ernsten Erkrankungen der weiblichen Brust und der gynäkologischen Organe:
Ab dem 20. Lebensjahr bis ins hohe Alter haben Frauen jährlich Anspruch auf gynäkologische Krebsvorsorgeuntersuchungen. Dies umfaßt das Abtasten der weiblichen Brust und die gynäkologische Untersuchung mit Inspektion, Abstrichentnahme vom Gebärmutterhals sowie die Tastuntersuchung der Beckenorgane - Gebärmutter, Eierstöcke und ab 50 Jahren auch die Tastuntersuchung des Enddarms.
Seit der Einführung des organisierten Gebärmutterhalskrebs Früherkennungsprogramms oKFE im Jahr 2020 hat es eine gesetzliche Änderung gegeben: Bei Frauen ab 35Jahren wird die Abstrichentnahme nur noch alle 3 Jahre durchgeführt, dann als kombinierter Abstrich: Zytologischer Abstrich ( "PAP-Abstrich") und zusätzlich ein weiterer Abstrich auf HPV (Humanes Papilloma Virus), das für viele Veränderungen am Gebärmutterhals, aber auch an der Scheide verantwortlich ist. Frauen nach Gebärmutterentfernung erhalten keinen Abstrich mehr über die Krankenkasse. Alle anderen Krebsvorsorgeuntersuchungen, also Untersuchung der Brust sowie die gynäkologische Untersuchung mit Inspektion und Tastuntersuchung der Beckenorgane findet weiterhin jährlich statt.
Da Zellveränderungen an Gebärmutterhals und der Scheide nach HPV-Infektion auch in kürzeren Zeiträumen entstehen können und in 10 % der Fälle auch ganz ohne HPV-Infektion, empfehlen wir ihnen ab 35 Jahren auch weiterhin jährlich eine Zytologische Untersuchung als Zusatzleistung durchführen zu lassen, insbesondere bei Partnerwechsel. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 26 €, eine Rechnung erhalten sie über unser Zytolabor.